Autistische Studienteilnehmer sind trotz ihrer Fachkenntnisse häufig mit Herausforderungen konfrontiert, die bestimmte Aspekte des Hochschulstudiums und der damit verbundenen Rahmenbedingungen betreffen – eine Erfahrung, die sie mit anderen Studierenden mit Behinderungen teilen. Um diesen Schwierigkeiten entgegenzuwirken, wurde der Mechanismus des Nachteilsausgleichs implementiert.
Bei der Definition der Anforderungen für diverse Studiengänge in den Studien- und Prüfungsordnungen berücksichtigten die Dozierenden ursprünglich ausschließlich die Bedürfnisse von Studierenden ohne Behinderung. Die speziellen Anforderungen von Personen im Rollstuhl, von blinden oder gehörlosen Menschen und insbesondere von Personen im Autismus-Spektrum fanden keine Beachtung.
Jedoch steht Studierenden mit Behinderungen das Recht auf eine chancengleiche Teilnahme am akademischen Leben zu, selbst wenn sie aufgrund ihrer Behinderung nicht in der Lage sind, bestimmte Vorgaben zu erfüllen. Aus diesem Grund wurde der Nachteilsausgleich ins Leben gerufen, um eine faire und gleichberechtigte Bildungschance zu gewährleisten.
Den ausführlichen Bericht kann man hier nachlesen: https://autismus-kultur.de/autismus-nachteilsausgleich-studium/