Musterbrief für Familien auf Wartelisten des ATZ

Wenn Ihr Kind auf der Warteliste des ATZ steht und die Therapie noch nicht begonnen hat, gibt es Schritte, die Sie als erstes unternehmen können. Durch die Insolvenz von ZAKS wird die Situation zusätzlich erschwert, aber wir möchten Ihnen helfen, die notwendigen Schritte zu unternehmen.

Erster Schritt: Anspruch geltend machen

Setzen Sie sich mit dem Jugendamt oder dem Träger der Eingliederungshilfe in Verbindung und machen Sie Ihren Anspruch geltend. Es ist wichtig, in Ihrem Antrag den Bedarf ausführlich zu schildern und darzulegen, wie akut und dringend dieser besteht. In der nachfolgenden Vorlage haben wir Platz für Ihre individuellen Schilderungen vorgesehen (an dieser Stelle sind gestrichelte Linien eingefügt). Beschreiben Sie, warum der Bedarf dringend ist und wie sich die Situation Ihres Kindes aktuell darstellt.

Zweiter Schritt: Fristen setzen

Sollten Sie innerhalb von zwei Wochen keine Rückmeldung auf Ihren Antrag erhalten, empfehlen wir, eine kurze Frist von beispielsweise 10 Tagen zu setzen, um eine Entscheidung zu erhalten. Schreiben Sie einen freundlichen, aber bestimmten Brief, in dem Sie auf Ihren bisherigen Antrag hinweisen und um eine zeitnahe Antwort bitten.

Dritter Schritt: Eilanträge

Verstreicht auch diese Frist ohne Reaktion, können Sie sich ggf. den Eilanträgen der anderen Eltern anschließen. Wir sammeln aktuell genaue Informationen zu diesen Eilanträgen. Sobald wir weitere Details haben, werden wir sie unseren Mitgliedern zur Verfügung stellen. Wir empfehlen ab diesem Zeitpunkt, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Unser gemeinsames Ziel ist es, dass Ihr Kind so schnell wie möglich die notwendige Unterstützung und Therapie erhält.

Viel Erfolg.

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